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   BSG, 11.02.2009 - B 11 AL 101/08 B   

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BSG, 11.02.2009 - B 11 AL 101/08 B (https://dejure.org/2009,20299)
BSG, Entscheidung vom 11.02.2009 - B 11 AL 101/08 B (https://dejure.org/2009,20299)
BSG, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - B 11 AL 101/08 B (https://dejure.org/2009,20299)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Wegfall des Feststellungsinteresses an einer Fortsetzungsfeststellungsklage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 11.02.2009 - B 11 AL 101/08 B
    Zweifelhaft ist bereits, ob mit der vorgenannten Formulierung eine Rechtsfrage aufgeworfen ist, die in einem etwaigen Revisionsverfahren vom Bundessozialgericht (BSG) mit einer verallgemeinerungsfähigen Aussage beantwortet werden kann (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7; Lüdtke in Handkommentar zum SGG, 3. Aufl, § 160 RdNr 10).

    Über die Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung ist aber im Rahmen des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde nicht zu befinden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7; stRspr).

  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

    Auszug aus BSG, 11.02.2009 - B 11 AL 101/08 B
    Im Übrigen lässt die Beschwerdebegründung auch eine Auseinandersetzung mit der bereits vorliegenden, teilweise auch vom LSG zitierten Rechtsprechung des BSG (ua BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 4; BSGE 79, 33 = SozR 3-2500 § 126 Nr. 2 - jeweils mwN) zum berechtigten Interesse bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage vermissen.
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06

    Grundsatzbeschwerde

    Auszug aus BSG, 11.02.2009 - B 11 AL 101/08 B
    Im Rahmen der Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG ist aber eine Fragestellung unzulässig, deren Beantwortung von den Umständen des Einzelfalles abhängt (vgl BAGE 121, 52 = NJW 2007, 1165; Becker, SGb 2007, 261, 265).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 11.02.2009 - B 11 AL 101/08 B
    Denn zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist auszuführen, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 11.02.2009 - B 11 AL 101/08 B
    Denn zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist auszuführen, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 11.02.2009 - B 11 AL 101/08 B
    Dabei muss die Beschwerdebegründung deutlich machen, dass in der angefochtenen Entscheidung eine sie tragende Rechtsansicht entwickelt ist und nicht etwa nur ungenaue oder unzutreffende Rechtsausführungen oder Rechtsirrtum im Einzelfall die Entscheidung bestimmen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; BSG, Beschluss vom 27. Juni 2002 - B 11 AL 87/02 B -).
  • BSG, 27.06.2002 - B 11 AL 87/02 B
    Auszug aus BSG, 11.02.2009 - B 11 AL 101/08 B
    Dabei muss die Beschwerdebegründung deutlich machen, dass in der angefochtenen Entscheidung eine sie tragende Rechtsansicht entwickelt ist und nicht etwa nur ungenaue oder unzutreffende Rechtsausführungen oder Rechtsirrtum im Einzelfall die Entscheidung bestimmen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; BSG, Beschluss vom 27. Juni 2002 - B 11 AL 87/02 B -).
  • BSG, 10.07.1996 - 3 RK 27/95

    Zulassung als Hilfsmittelerbringer, Zulässigkeit von Mischkalkulationen für

    Auszug aus BSG, 11.02.2009 - B 11 AL 101/08 B
    Im Übrigen lässt die Beschwerdebegründung auch eine Auseinandersetzung mit der bereits vorliegenden, teilweise auch vom LSG zitierten Rechtsprechung des BSG (ua BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 4; BSGE 79, 33 = SozR 3-2500 § 126 Nr. 2 - jeweils mwN) zum berechtigten Interesse bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage vermissen.
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 11.02.2009 - B 11 AL 101/08 B
    Denn zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist auszuführen, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 44/91

    Arbeitnehmerüberlassung - Außerordentliche Kündigung - Wiedereinstellungsverbot

    Auszug aus BSG, 11.02.2009 - B 11 AL 101/08 B
    Ebenfalls nicht den Anforderungen des § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG genügt der Vortrag der Beschwerdebegründung, das LSG sei von mehreren höchstrichterlichen Entscheidungen - "BSG 7. Senat 7 RAr 44/91; BSG 7. Senat 7 RAr 148/88; BVerfGE 53, 134, 137" - abgewichen.
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

  • BSG, 03.05.2023 - B 7 AS 19/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Dazu ist regelmäßig erforderlich, dass die Rechtsfrage mit "ja" oder "nein" beantwortet werden kann; unzulässig ist jedenfalls eine Fragestellung, deren Beantwortung von den Umständen des Einzelfalls abhängt und damit auf eine Antwort "kann sein" hinausläuft (BAG vom 23.1.2007 - 9 AZN 792/06 - BAGE 121, 52 = AP Nr. 66 zu § 72a ArbGG 1979; BSG vom 11.2.2009 - B 11 AL 101/08 B - juris) .
  • BSG, 30.10.2009 - B 11 AL 32/09 B
    7 Bei dieser Frage ist im Hinblick auf die Formulierung "nahezu identisch" bereits nicht ersichtlich, wie sie mit einer verallgemeinerungsfähigen Aussage beantwortet werden könnte (vgl Beschluss des Senats vom 11. Februar 2009, B 11 AL 101/08 B, juris, RdNr 4).
  • BSG, 16.07.2009 - B 11 AL 151/08 B
    Nicht eindeutig erscheint auch, ob etwa die Fragen nach der "Reichweite" des § 422 SGB III bei zukunftsbezogener Erstreckung von Tatbestandsvoraussetzungen oder nach der möglichen "heilenden Wirkung" einer Zukunftsbezogenheit überhaupt mit einer verallgemeinerungsfähigen Aussage beantwortet werden können (vgl hierzu Beschluss des Senats vom 11. Februar 2009, B 11 AL 101/08 B, juris, RdNr 4).
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